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Ukraine droht Milliardenverlust: EU plant Rückkehr zu Handelsquoten vor Kriegsbeginn

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Der Agrar- und Lebensmittelsektor in Kyjiw bereitet sich auf einen milliardenschweren Rückschlag vor. Die EU plant im Juni, den zollfreien Zugang für ukrainische Agrarimporte wieder einzuschränken, laut einem Euractiv vorliegenden Entwurf.

Die Europäische Kommission plant, zu den vor dem Krieg geltenden Zollkontingenten zurückzukehren, die im Abkommen über eine vertiefte und umfassende Freihandelszone von 2017 festgelegt wurden.

Mit der Maßnahme würden die nach dem russischen Einmarsch 2022 eingeführten befristeten autonomen Handelsmaßnahmen beendet werden.

Da die neu geplanten Kontingente Mitte des Jahres in Kraft treten, werden sie auf nur 7/12 des Jahresvolumens – entsprechend dem Zeitraum Juni bis Dezember – reduziert und gelten für wichtige ukrainische Exportgüter wie Geflügel, Eier und Mais.

Wie Euractiv letzte Woche berichtete, hatte die Kommission gehofft, die autonomen Handelsmaßnahmen vor Ablauf der Frist im Juni durch ein langfristiges Abkommen zu ersetzen, räumte jedoch ein, dass sie stattdessen an „Übergangsmaßnahmen“ arbeite – eine Notlösung, die auf alte Regeln zurückgreift, die die Ukrainer zu vermeiden gehofft hatten.

Angesichts der für Ende dieses Monats angesetzten Wahlen in Polen geht die Kommission jedoch vorsichtig vor, da die ukrainischen Importe – insbesondere in den Anrainerstaaten der Ukraine – zu einer zunehmenden Unzufriedenheit der Landwirte geführt haben.

Der ukrainische Agrar- und Lebensmittelsektor hat wiederholt vor diesem Szenario gewarnt und die potenziellen Verluste bei einer Wiedereinführung der Quoten auf 3 bis 3,5 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt.

„Das ist eine harte Landung für unsere Exporte“, sagte eine ukrainische Quelle aus dem Agrarsektor gegenüber Euractiv. Es seinen „Trump-Methoden in einem Samthandschuh der EU“.

Die Lösung hat auch EU-Agrarverbände verärgert. In einem gemeinsamen Brief an die Kommission, der Euractiv vorliegt, kritisierten die führenden EU-Agrarlobbyverbände Copa und Cogeca sowie Produzenten von Geflügel, Eiern, Zucker, Ethanol und Mais den Vorschlag scharf.

„Unter keinen Umständen sollten Übergangs-Zollkontingenten oder technische Anpassungen – wie beispielsweise eine prozentuale Aufteilung – eingeführt werden, da dies eine inakzeptable Verwässerung des Schutzrahmens des Abkommens darstellen würde“, schrieben sie.

Ein Vertreter der Kommission wird Mittwochnachmittag vor den Ausschüssen für internationalen Handel und Landwirtschaft des Europäischen Parlaments zu diesem Thema befragt werden.

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